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Gasheizung 2026: GEG, kommunale Wärmeplanung und Bio-Treppe verständlich erklärt
Ratgeber Heizung
Viele Hausbesitzer fragen sich: Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen? Die Antwort ist ja – aber mit wichtigen Einschränkungen. Was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt, was die kommunale Wärmeplanung bedeutet und was sich mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern soll, erklären wir hier klar und ohne Vereinfachungen.
Kurzantwort
In Bestandsgebäuden dürfen 2026 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Es gilt jedoch seit dem 1. Januar 2024 eine Pflichtberatung über wirtschaftliche Risiken. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern wurde die Übergangsfrist im GEG § 71 Absatz 8 bis zum Ablauf des 31. Oktober 2026 verlängert – praktisch ist also der 1. November 2026 der relevante neue Stichtag. In kleineren Kommunen gilt weiterhin der 30. Juni 2028 als Wärmeplanungsfrist. Das geplante GModG soll die bisherige 65-Prozent-EE-Regel durch eine Bio-Treppe ersetzen. Bis das Gesetz endgültig in Kraft tritt, gilt aber weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz.
- Was gilt aktuell nach dem GEG 2024?
- Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Sie?
- Die 65-Prozent-EE-Regel: wann greift sie?
- GModG-Reform: Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz?
- Pflichtberatung beim Heizungskauf
- Die Bio-Treppe: Was Gasheizungen ab 2029 erfüllen müssen
- Bestehende Gasheizungen: Betrieb und Austauschpflicht
- Alternativen zur Gasheizung im Überblick
- FAQ: Häufige Fragen zur Gasheizung 2026
- Quellen und weiterführende Informationen
Was gilt aktuell nach dem GEG 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist das Gesetz, das häufig als „Heizungsgesetz" bezeichnet wird. Es legt fest, unter welchen Bedingungen neue Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden und in Neubauten eingebaut werden dürfen.
Für Neubauten innerhalb ausgewiesener Neubaugebiete gilt seit dem 1. Januar 2024 bereits die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken ist die 65-Prozent-Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Einen verständlichen Überblick dazu bietet auch der Vaillant-Ratgeber zum Gebäudeenergiegesetz.
Ein vollständiges Verbot von Gasheizungen im Bestand besteht nicht. Wer in einem Bestandsgebäude eine neue Gasheizung einbauen will, darf das grundsätzlich weiterhin – muss aber Bedingungen wie Pflichtberatung, Wärmeplanung, mögliche 65-Prozent-Vorgaben und ab 2029 Bio-Brennstoff-Anteile beachten.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Sie?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Plan, den Städte und Gemeinden nach dem Wärmeplanungsgesetz erstellen. Darin wird untersucht, welche Gebiete künftig an ein Wärmenetz, ein wasserstofffähiges Gasnetz oder eine andere klimafreundliche Wärmeversorgung angebunden werden können. Mehr zum Zusammenspiel von GEG und Wärmeplanung finden Sie im GEG-Infoportal des Bundes.
Die gesetzlichen Fristen: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihre kommunale Wärmeplanung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für Großstädte wurde die GEG-Übergangsfrist jedoch bis zum 31. Oktober 2026 verlängert, sodass die 65-Prozent-EE-Pflicht dort frühestens ab dem 1. November 2026 relevant wird.
Wichtig ist: Ein fertiger Wärmeplan allein löst nicht automatisch für jedes Grundstück eine Pflicht aus. Entscheidend ist eine verbindliche Gebietsausweisung bzw. Entscheidung der Kommune. Erst dadurch wird klar, ob Ihr Gebäude in einem Gebiet für Wärmenetz-Ausbau, Wasserstoffnetzausbau oder individuelle Heizlösungen liegt. Der ADAC-Ratgeber zum Heizungsgesetz erklärt diesen Unterschied ebenfalls verständlich.
Suchen Sie online nach „kommunale Wärmeplanung + Ihre Stadt". Für regionale Suchanfragen sind Kombinationen wie „kommunale Wärmeplanung Heidelberg", „kommunale Wärmeplanung Schorndorf" oder „Wärmeplanung Rhein-Neckar" sinnvoll. Prüfen Sie außerdem die Website Ihrer Stadt, Gemeinde oder Stadtwerke.
Die 65-Prozent-EE-Regel: wann greift sie?
Die 65-Prozent-Vorgabe bedeutet: Wer nach dem jeweiligen Stichtag eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Die gesetzliche Grundlage ist § 71 GEG.
Wichtiger aktueller Hinweis: Die ursprünglich für den 1. Juli 2026 erwartete Wirksamkeit der 65-Prozent-EE-Pflicht in Großstädten wurde auf den 1. November 2026 verschoben. Hintergrund ist der Übergang zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die bisherige 65-Prozent-Regel grundsätzlich ersetzen soll.
Situation
Neubau im Neubaugebiet
Regelung
65 % EE-Pflicht gilt seit 1. Januar 2024
Situation
Bestand / Neubau in Baulücke – Großstadt > 100.000 EW
Regelung
Übergangsfrist bis 31. Oktober 2026; praktisch frühestens ab 1. November 2026 relevant
Situation
Bestand / Neubau in Baulücke – kleinere Kommune
Regelung
65 % EE-Pflicht nach Wärmeplanung, spätestens nach dem 30. Juni 2028
Situation
Heizung irreparabel defekt
Regelung
Übergangsfristen möglich: in der Regel bis zu 5 Jahre, bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre
GModG-Reform: Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Das Bundeskabinett hat den Entwurf im Mai 2026 beschlossen; zum Stand dieses Artikels befindet sich das Gesetz jedoch noch im parlamentarischen Verfahren. Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz.
Die wichtigste geplante Änderung: Die pauschale 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen soll entfallen. Stattdessen soll es mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsart geben. Gas- und Ölheizungen wären demnach weiterhin möglich, müssten aber ab 2029 stufenweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Diese Systematik wird als Bio-Treppe bezeichnet.
Einschätzung aus der Praxis
„In unserer täglichen Arbeit mit Hausbesitzern erleben wir: Die Unsicherheit um das Heizungsgesetz führt dazu, dass viele Entscheidungen aufgeschoben werden. Dabei gibt es heute gute Lösungen für nahezu jedes Gebäude. Wer konkret plant, sollte den aktuellen Stand der Wärmeplanung seiner Gemeinde kennen – das ist der entscheidende erste Schritt."
Einschätzung von Markus K., SHK-Fachhandwerker mit eigenem Betrieb in der Region Rhein-Neckar.
Pflichtberatung beim Einbau einer Gasheizung
Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das GEG beim Einbau einer Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine Pflichtberatung vor. Das betrifft Gasheizungen, Ölheizungen und auch Holzheizungen. Der Vaillant-GEG-Ratgeber und der ADAC-Ratgeber zum Heizungsgesetz weisen ebenfalls auf diese Beratungspflicht hin.
Die Beratung darf von fachkundigen Personen durchgeführt werden, darunter Energieberater auf der dena-Expertenliste, Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und Elektrotechniker. In der Beratung müssen mindestens folgende Themen angesprochen werden:
- mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf das geplante Vorhaben
- wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Abgaben und fossile Brennstoffpreise
- verfügbare Alternativen zu fossil betriebenen Heizsystemen
- mögliche künftige Bio-Brennstoff-Anteile und daraus entstehende Mehrkosten
Die Beratung ist kein Kaufhindernis – sie soll Hausbesitzer vor Fehlinvestitionen schützen. Wer trotz Beratung eine Gasheizung einbauen möchte, kann das in vielen Bestandsgebäuden weiterhin tun. Passende Systeme finden Sie direkt in der Kategorie Gasheizungen. Für moderne Brennwerttechnik eignen sich besonders Gasbrennwertheizungen; für Wohnungen oder kleinere Heizräume kommen oft kompakte Heizthermen infrage.
Die Bio-Treppe: Was Gasheizungen ab 2029 erfüllen müssen
Die Bio-Treppe ist der wichtigste Punkt für alle, die 2026 noch über eine neue Gasheizung nachdenken. Nach geltendem GEG müssen bestimmte Gas- und Ölheizungen, die in der Übergangszeit neu eingebaut werden, ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Nach dem GModG-Entwurf soll die Bio-Treppe künftig zentraler Ersatz für die bisherige 65-Prozent-Regel werden. Eine juristische Einordnung bietet der BBH-Blog zur Bio-Treppe im GModG-Entwurf.
Zeitpunkt
Ab 2029
Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
GEG: 15 %; GModG-Entwurf: voraussichtlich 10 % ab 2029 und 15 % ab 2030
Zeitpunkt
Ab 2035
Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
30 %
Zeitpunkt
Ab 2040
Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
60 %
Zu den möglichen Brennstoffen zählen je nach Regelung Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bio-Heizöl sowie grüner oder blauer Wasserstoff. Diese Brennstoffe sind in der Regel teurer als konventionelles Erdgas. Das bedeutet: Eine neue Gasheizung kann in der Anschaffung attraktiv wirken, langfristig aber durch CO₂-Preis, Netzgebühren und Bio-Brennstoff-Anteile deutlich höhere Betriebskosten verursachen.
Für neue Anlagen lohnt sich deshalb ein Vergleich zwischen Gasbrennwertheizungen, Wärmepumpen und möglichen Hybridlösungen. Wer bewusst bei Gas bleiben möchte, findet passende Modelle auch nach Herstellern sortiert, zum Beispiel Vaillant Gasheizungen, Wolf Gasheizungen oder Junkers/Bosch Gasheizungen.
Bestehende Gasheizungen: Betrieb und Austauschpflicht
Für funktionierende Gasheizungen, die bereits installiert sind, gilt: Es besteht keine allgemeine Austauschpflicht. Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich repariert und weiter betrieben werden. Eine Austauschpflicht betrifft vor allem alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen mit einer Heizleistung unter 4 Kilowatt sind von dieser 30-Jahres-Regel ausgenommen. Eine verständliche Übersicht dazu finden Sie im ADAC-Ratgeber zum Heizungsgesetz.
Für viele selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es zusätzlichen Bestandsschutz, wenn Eigentümer das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Bei einem Eigentümerwechsel muss ein alter, austauschpflichtiger Heizkessel in der Regel innerhalb von zwei Jahren ersetzt werden.
Unabhängig davon bleibt das langfristige Ziel bestehen: Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Wer heute neu investiert, sollte deshalb immer die Betriebsperspektive über die nächsten 15 bis 20 Jahre betrachten.
Alternativen zur Gasheizung im Überblick
Wer heute eine neue Heizung plant, hat mehrere Möglichkeiten, die 65-Prozent-EE-Pflicht zu erfüllen oder sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu machen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, der Heizlast, den Heizflächen, der kommunalen Wärmeplanung und den Investitionskosten ab. Einen ersten Überblick bietet die Kategorie Heizung; dort finden Sie verschiedene Heizsysteme für Sanierung und Neubau.
Option
Geeignet für
Neubau und viele Bestandsgebäude mit passenden Vorlauftemperaturen
Shop / Förderung
Bis 70 % über KfW 458
Option
Gasheizung + Wärmepumpe
Geeignet für
Altbau mit höherem Wärmebedarf oder schrittweiser Sanierung
Shop / Förderung
Förderung meist nur für den erneuerbaren Anteil
Option
Geeignet für
Komplette Modernisierung bestehender Heizsysteme
Shop / Förderung
Je nach System und Förderfähigkeit
Option
Anschluss an Fernwärmenetz
Geeignet für
Gebiete mit geplanter oder bestehender Fernwärme
Shop / Förderung
Bis 70 % über KfW 458 möglich
Option
Geeignet für
Nur sinnvoll bei belastbarer Wasserstoffnetz-Perspektive
Shop / Förderung
Nur unter engen Voraussetzungen; häufig nur Investitionsmehrausgaben förderfähig
Passende Produkte finden Sie im Heizungs-Sortiment. Für klassische Gaslösungen nutzen Sie die Kategorie Gasheizungen, für effiziente Brennwerttechnik die Kategorie Gasbrennwertheizungen und für erneuerbare Heiztechnik die Kategorie Wärmepumpen.
FAQ: Häufige Fragen zur Gasheizung 2026
Darf man 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. In Bestandsgebäuden darf weiterhin eine Gasheizung eingebaut werden. Voraussetzung ist eine verpflichtende Beratung durch eine fachkundige Person. In Gebieten mit verbindlicher kommunaler Wärmeplanung kann zusätzlich die 65-Prozent-EE-Pflicht greifen. Für Großstädte wurde die Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2026 verlängert; relevant ist damit praktisch frühestens der 1. November 2026.
Was ist die kommunale Wärmeplanung und wo finde ich sie?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Plan Ihrer Stadt oder Gemeinde. Er zeigt, welche Gebiete künftig für Fernwärme, Wasserstoffnetze oder individuelle Heizlösungen vorgesehen sind. Sie finden Informationen meist auf der Website Ihrer Stadt, Gemeinde, Stadtwerke oder Kommunalverwaltung.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein. Es besteht keine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Gasheizungen dürfen repariert werden. Alte Konstanttemperaturkessel können unter die 30-Jahres-Regel fallen; Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 Kilowatt sind davon ausgenommen.
Was ist die Bio-Treppe und ab wann gilt sie?
Die Bio-Treppe beschreibt steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bio-Heizöl oder grünen Wasserstoff. Nach geltendem GEG sind für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 vorgesehen. Der GModG-Entwurf sieht ähnliche Stufen vor, startet aber voraussichtlich mit 10 % ab 2029 und 15 % ab 2030.
Was ist das GModG und gilt es schon?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Zum Stand Juni 2026 befindet sich der Entwurf noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz.
Gibt es Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe als Alternative?
Ja. Wer beim Heizungstausch von einer fossil betriebenen Heizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann über die KfW-Heizungsförderung 458 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Für die erste Wohneinheit sind maximal 21.000 Euro Zuschuss möglich.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – amtlicher Gesetzestext
- § 71 GEG – Anforderungen an Heizungsanlagen
- GEG-Infoportal des Bundes – Übergangsfristen und Wärmeplanung
- BMWSB – Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- BMWE – Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (PDF)
- Vaillant – GEG und Heizungsgesetz verständlich erklärt
- ADAC – Heizungsgesetz: Regeln, Fristen und Beratungspflicht
- BBH-Blog – GModG aus Sicht der Gasversorgung und Bio-Treppe
- KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Energieberatung. Die Rechtslage zum Heizungsgesetz befindet sich im Wandel. Prüfen Sie vor dem Einbau einer neuen Heizung den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich von einem qualifizierten SHK-Fachbetrieb beraten.