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Heizungsgesetz 2026: GModG, Gasheizung & Förderung

Heizung - Recht & Förderung

18. September 2026 · SHK Helden Fachredaktion · Heizung, GEG, GModG, Förderung

Ursprünglich veröffentlicht: 30. Juni 2026 - aktualisiert im September 2026

Wenn Sie aktuell eine neue Heizung planen oder wissen möchten, was für Ihre bestehende Gasheizung gilt, stoßen Sie schnell auf widersprüchliche Informationen. Ein wesentlicher Grund: Das sogenannte Heizungsgesetz wurde 2026 grundlegend reformiert. Aus dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG.

Noch wichtiger als der neue Name sind die inhaltlichen Änderungen. Die bisherige allgemeine 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien wurde abgeschafft. Gleichzeitig gelten für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen künftig steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe. Hier erfahren Sie, was seit Sommer 2026 tatsächlich gilt.

Kurzfakten zum Heizungsgesetz - Stand September 2026

  • Neuer Name: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz - kurz GModG.
  • In Kraft: Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
  • 65-Prozent-Regel: Die allgemeine Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen wurde abgeschafft.
  • Gas- und Ölheizungen: Auch diese Heizsysteme können grundsätzlich weiterhin neu eingebaut werden.
  • Bio-Treppe: Für bestimmte nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe.
  • Ab 2029: mindestens 10 Prozent klimaneutrale Wärme.
  • Ab 2030: mindestens 15 Prozent.
  • Ab 2035: mindestens 30 Prozent.
  • Ab 2040: mindestens 60 Prozent.
  • Bestandsheizungen: Eine funktionierende bestehende Heizung muss allein wegen der Reform nicht ausgetauscht werden.
  • Förderung: Die BEG-Heizungsförderung besteht weiter. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.

Stand: September 2026 - geprüft durch die SHK Helden Fachredaktion.

Warum aus dem GEG das GModG wurde

Das Gebäudeenergiegesetz war in den vergangenen Jahren insbesondere wegen der Vorgaben zum Heizungstausch stark in den Fokus gerückt. 2026 wurde das Gesetz erneut umfassend geändert.

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten die Reform im Juli 2026. Die Novelle wurde Ende Juli veröffentlicht und die wesentlichen neuen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Gleichzeitig erhielt das Gesetz einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG.

Für Sie ist dabei weniger die neue Bezeichnung entscheidend als der inhaltliche Kurswechsel. Besonders relevant ist, dass die bisherige starre Vorgabe eines allgemeinen Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen entfallen ist.

GEG oder GModG?

Wenn Sie heute noch nach "GEG 2026" oder "Heizungsgesetz 2026" suchen, finden Sie viele Informationen zum früheren Rechtsstand. Maßgeblich ist inzwischen das reformierte Gebäudemodernisierungsgesetz. Ältere Ratgeber zur 65-Prozent-Regel können deshalb in wichtigen Punkten überholt sein.

65-Prozent-Regel 2026: Gilt sie noch?

Nein. Die bisherige allgemeine 65-Prozent-Regel wurde mit dem neuen GModG abgeschafft. Damit entfällt die pauschale Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen muss.

Die Reform setzt stattdessen stärker auf Technologieoffenheit. Wenn Sie eine Heizungsanlage ersetzen, stehen Ihnen mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten offen. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, Gas- und Ölheizungen, Biomasseheizungen, Hybridlösungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz.

Wichtig bei älteren Informationen im Internet

Wenn ein Ratgeber weiterhin erklärt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt zwingend die 65-Prozent-Regel aufgrund der kommunalen Wärmeplanung greift, kann sich diese Aussage noch auf den früheren Rechtsstand beziehen. Prüfen Sie bei gesetzlichen Informationen deshalb immer das Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum.

Kommunale Wärmeplanung 2026: Welche Bedeutung hat sie nach der Reform?

Die kommunale Wärmeplanung bleibt für Städte und Gemeinden ein wichtiges Instrument, um die zukünftige Wärmeversorgung zu planen. Sie kann Ihnen beispielsweise Hinweise darauf geben, ob Ihr Wohngebiet langfristig für ein Wärmenetz vorgesehen ist oder welche Versorgungsstruktur vor Ort geplant wird.

Die Wärmeplanung löst nach der GModG-Reform jedoch nicht mehr die frühere allgemeine 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch aus. Genau an dieser Stelle unterscheiden sich viele ältere Informationen vom aktuellen Rechtsstand.

Wenn Sie eine Heizung ersetzen möchten, kann es trotzdem sinnvoll sein, die Wärmeplanung Ihrer Kommune zu prüfen. Ein angekündigtes Wärmenetz kann die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Heiztechnik wirtschaftlich beeinflussen.

Dürfen Sie 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Grundsätzlich ja. Das GModG sieht Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen weiterhin als mögliche Heizsysteme vor. Ein generelles Verbot neuer Gasheizungen besteht damit nicht.

Allerdings sollten Sie bei einer neuen fossilen Heizung nicht nur auf die heutigen Anschaffungskosten schauen. Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 in bestehenden Gebäuden neu eingebaut werden, gelten ab 2029 steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe.

Wenn Sie sich über entsprechende Geräte informieren möchten, finden Sie aktuelle Systeme in unserer Kategorie Gasheizung.

Gasheizung 2026: erlaubt bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll

Wenn Sie heute eine neue Gasheizung planen, sollten Sie Anschaffungskosten, Brennstoffkosten, CO2-Kosten, verfügbare klimaneutrale Brennstoffe und die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung gemeinsam betrachten. Je nach Gebäude kann eine Wärmepumpe oder Hybridlösung langfristig interessanter sein.

Bio-Treppe 2026: Das müssen Sie bei neuen Gas- und Ölheizungen beachten

Die sogenannte Bio-Treppe gehört zu den wichtigsten Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes. Sie betrifft bestimmte Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in bestehende Gebäude eingebaut werden.

Der vorgeschriebene Anteil klimaneutraler Brennstoffe steigt schrittweise:

Ab Jahr Mindestanteil Bedeutung
2029 10 % Erster verpflichtender Anteil klimaneutraler Wärme
2030 15 % Weitere Erhöhung des vorgeschriebenen Anteils
2035 30 % Deutlich höherer Anteil klimaneutraler Energieträger
2040 mindestens 60 % Mehrheit der bereitgestellten Wärme muss die Vorgaben erfüllen

Als mögliche Energieträger nennt das Gesetz unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und verschiedene Formen von Wasserstoff beziehungsweise daraus erzeugte Derivate.

Die Anforderungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über andere technische Lösungen erfüllt werden. Das Gesetz nennt beispielsweise Solarthermie, Wärmerückgewinnung und entsprechend dimensionierte Hybridheizungen.

Was bedeutet das für Ihre Kaufentscheidung?

Wenn Sie heute eine neue Gas- oder Ölheizung kaufen, sollten Sie nicht nur prüfen, ob der Einbau zulässig ist. Entscheidend ist auch, wie Sie die steigenden Anforderungen ab 2029 erfüllen und zu welchen Preisen geeignete Brennstoffe künftig verfügbar sein werden.

Was gilt 2026 für Ihre bestehende Heizung?

Wenn Ihre vorhandene Gas-, Öl- oder andere Heizungsanlage funktioniert, müssen Sie sie allein aufgrund der Reform des Heizungsgesetzes nicht austauschen.

Sie können eine bestehende Anlage grundsätzlich weiter betreiben und reparieren lassen. Die neue Bio-Treppe des § 43 betrifft insbesondere Heizungsanlagen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.

Davon zu unterscheiden sind andere bereits bestehende gesetzliche Anforderungen. Für bestimmte sehr alte Heizkessel können beispielsweise weiterhin Austauschpflichten gelten. Deshalb sollten Sie Alter, Bauart und technische Daten Ihrer konkreten Anlage prüfen.

Ihre Heizung ist defekt?

Ein Defekt bedeutet nicht automatisch, dass Sie sofort auf eine bestimmte Heiztechnologie wechseln müssen. Wenn eine Reparatur technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann sie weiterhin infrage kommen. Wird die Anlage vollständig ersetzt, sollten Sie die aktuell geltenden Anforderungen an das neue Heizsystem berücksichtigen.

Welche Heizsysteme dürfen Sie nach dem GModG einbauen?

Das neue Gesetz nennt verschiedene Möglichkeiten für den Heizungstausch. Dadurch soll die Wahl der Technik stärker an Gebäude und individuelle Situation angepasst werden können.

Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen bleiben eine zentrale Option für Neubau und Bestand. Besonders effizient arbeiten sie bei möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen.

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Gas- und Ölheizung

Diese Systeme dürfen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Wenn Sie nach dem 29. Juli 2026 eine entsprechende Anlage neu einbauen, müssen Sie jedoch die Bio-Treppe und die langfristige Brennstoffentwicklung berücksichtigen.

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Hybridheizung

Eine Wärmepumpe kann beispielsweise mit einem Gas-, Öl- oder Biomasse-Wärmeerzeuger kombiniert werden. Das kann besonders bei Gebäuden mit hohen Spitzenlasten interessant sein.

Wärmenetz, Biomasse und weitere Lösungen

Auch Wärmenetzanschlüsse, Biomasseanlagen, Solarthermie, Stromdirektheizungen unter den jeweiligen Voraussetzungen und weitere innovative Heizlösungen sieht das Gesetz vor.

Heizungsförderung 2026: Was gilt nach der Reform im Juli?

Parallel zum neuen GModG besteht die Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG weiterhin. Allerdings wurden die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst.

Für private Eigentümer beträgt die Grundförderung beim Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung weiterhin 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Bonusförderungen hinzukommen.

Förderbestandteil Stand September 2026
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % unter den geltenden Voraussetzungen
Einkommensbonus abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen
Maximale Förderung je nach Voraussetzungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit

Der frühere Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag sind seit der Anpassung vom 21. Juli 2026 entfallen. Außerdem wurden Förderhöchstbeträge und Bonusregelungen verändert.

Förderung immer vor Auftrag prüfen

Wenn Sie einen Heizungstausch planen, sollten Sie die aktuellen KfW-Bedingungen vor Vertragsabschluss beziehungsweise Vorhabenbeginn prüfen. Förderprogramme, Boni und technische Voraussetzungen können sich verändern.

Neue Heizung 2026: Was sollten Sie jetzt konkret beachten?

Durch die Reform haben Sie bei der Heiztechnik wieder mehr Auswahl. Dadurch wird die Entscheidung allerdings nicht automatisch einfacher. Gerade bei Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen sollten Sie neben dem heutigen Kaufpreis auch die Anforderungen der kommenden Jahre einbeziehen.

Diese 6 Punkte sollten Sie vor der Entscheidung prüfen
  1. Heizlast: Welche Leistung benötigt Ihr Gebäude tatsächlich?
  2. Vorlauftemperatur: Können Ihre Heizflächen mit niedrigen Temperaturen arbeiten?
  3. Kommunale Wärmeplanung: Ist für Ihr Gebiet ein Wärmenetz geplant?
  4. Brennstoffentwicklung: Welche laufenden Kosten können bei Gas, Öl oder klimaneutralen Brennstoffen entstehen?
  5. Bio-Treppe: Wie können Sie die Anforderungen ab 2029 erfüllen?
  6. Förderung: Welche Zuschüsse gelten für die von Ihnen geplante Heiztechnik?

Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe interessieren, finden Sie passende Systeme in unserer Kategorie Wärmepumpen. Einen Überblick über verschiedene Heiztechnologien erhalten Sie im Bereich Heizung.

Fazit: Das Heizungsgesetz 2026 gibt Ihnen mehr Auswahl - aber neue Gasheizungen bleiben eine langfristige Entscheidung

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich der rechtliche Rahmen für neue Heizungen deutlich verändert. Die frühere allgemeine 65-Prozent-Regel ist entfallen und Eigentümer können wieder zwischen mehreren Heiztechnologien wählen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass für neue Gas- und Ölheizungen künftig keine Anforderungen gelten. Bei Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in Bestandsgebäude eingebaut werden, steigt der erforderliche Anteil klimaneutral erzeugter Wärme ab 2029 schrittweise an.

Wenn Ihre bestehende Heizung zuverlässig funktioniert, müssen Sie diese aufgrund der Reform nicht vorsorglich austauschen. Steht dagegen ohnehin eine Erneuerung an, sollten Sie Anschaffungskosten, laufende Energiekosten, Fördermöglichkeiten, Bio-Treppe und die technische Eignung Ihres Gebäudes gemeinsam betrachten.

FAQ: Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026

Was gilt aktuell beim Heizungsgesetz 2026?

Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Regelungen des reformierten Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die bisherige allgemeine 65-Prozent-Vorgabe wurde abgeschafft. Wenn Sie eine Heizung ersetzen, können Sie grundsätzlich zwischen mehreren Heizsystemen wählen. Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch ab 2029 steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe.

Warum heißt das Gesetz jetzt GModG statt GEG?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde 2026 reformiert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Die wesentlichen neuen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Für Sie sind vor allem die geänderten Vorgaben beim Heizungstausch relevant.

Gilt die 65-Prozent-Regel für Heizungen noch?

Nein. Die allgemeine gesetzliche Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien wurde durch die Reform abgeschafft. Das GModG sieht stattdessen verschiedene Möglichkeiten für den Ersatz einer Heizungsanlage vor.

Was ist die Bio-Treppe im Heizungsgesetz 2026?

Wenn Sie nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in einem bestehenden Gebäude neu einbauen, müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus den gesetzlich vorgesehenen klimaneutralen Energieträgern stammen. Der Anteil steigt ab 2030 auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.

Müssen Sie Ihre bestehende Gasheizung austauschen?

Nein. Eine funktionierende bestehende Gasheizung muss nicht allein wegen der Reform ausgetauscht werden. Sie können Ihre Anlage grundsätzlich weiter betreiben und reparieren lassen. Davon unabhängig können für bestimmte alte Heizkessel bereits bestehende gesetzliche Austauschvorgaben gelten.

Gibt es 2026 weiterhin Förderung für den Heizungstausch?

Ja. Die BEG-Heizungsförderung besteht weiter. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Für private Eigentümer beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent. Je nach Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen und höhere Gesamtfördersätze erreicht werden. Prüfen Sie die Bedingungen immer vor Beginn Ihres Vorhabens.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundesregierung - Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderungen beim Heizungstausch
  • Gesetze im Internet - Gebäudemodernisierungsgesetz, insbesondere §§ 42, 42a und 43
  • KfW - aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
  • KfW - Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026

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Stand: September 2026 - geprüft durch die SHK Helden Fachredaktion.

Hinweis: Dieser Artikel dient Ihrer allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts-, Förder- oder Energieberatung dar. Gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext, die jeweils gültigen Förderbedingungen und die Anforderungen an Ihr konkretes Gebäude.